350 2) in den nach der jeweiligen Ertraposttare zu erhebenden Gebühren für die Beförde- rung von Erxtraposten und Estaffetten, deren Betrag übrigens bisher sehr unbedeu- tend war. Ueber die Dienstobliegenheiten ves Postbeamten und die sonstigen in Betracht kommen- den Verhältnisse ist bei dem K. Oberpostamte Heilbronn Auskunft zu erhalten. #####IrI Berichtigung. In Nr. 41 des Reg. Blakts S. 310, c. 1 von unten soll es helßen: „schleunige,“ anstatt schleumige, und in Nr. 45 des Reg. Blatt S. 344, L. 1 von oben ist zu lesen, „Bestimmung,“ anstatt Bestimmungen. Gedruckt bet G. Hassel hrink.