352 nicht pensionsberechtigten Diener errichtet worden, in welche dieselben von ihren Gehalten Eintrittsgelder und jährliche Beiträge zu entrichten haben. Um diejenigen dieser Diener, welche vermöge des Gesetzes vom 23. Juni 1828 Dienst- Anstellungssporteln zu entrichten haben, von der Entrichtung des Eintrittsgelds zu befrelen, und die Einkünfte der Unstützungskasse zu vermehren, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, daß jene nach dem Gesetz für die Staatskasse anzusetzenden Sporteln in ihrem vollen Betrage in die genannte Unterstützungskasse fließen sollen. Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 2. August 1849. Wilhelm. Der Chef des Finanz-Departements: Goppelt. Auf Befehl des Königs, der Cabinets-Direktor: Maucler. ) Dienst-Nachrichten. Vermöge höchster Entschließung vom 30. v. M. haben Seine Königliche Maje- stät den provisorischen Ministerial = Cassier, Canzleirath v. Schickhardt, zum Kriegsrath und Ministerial-Cassier im Kriegs-Ministerium gnädigst ernannt, und dem bisherigen Buchhalter Pfannenschmid, unter Beibehaltung dieser Stelle, zugleich die eines Controleurs bei der Kriegs-Ministerialkasse, sodann vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. die erledigte evangelische Marrei Go- madingen, Dekanats Münsingen, dem Pfarrer Riederer in Hundersingen, desselben Dekanate, die erledigte evangelische Pfarrei Bittenfeld, Dekanats Waiblingen, dem Pfarrer Ar- nold in Schnaltheim, Dekanats Heidenheim, die erledigte evangelische Pfarrei Täbingen, Dekanats Balingen, dem Marrverweser Wiegandt in Ruppertshofen, Dekanats Gaildorf, und die erledigte evangelische Pfarrei Neuhengstett, Dekanats Calw, dem Pfarrverweser Krauß in Sontheim, Dekanats Münsingen, gnädigst übertragen.