366 und Gewerberecht, unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen deutschen Wech- selordnung: viermal von 11—12 Uhr, Derselbe. Württembergisches Privatrecht nach seinem Lehrbuch: sechsmal wöchent- lich, Prof. Dr. Reyscher. Zu derselben Vorlesung ist im Falle des Bedürfnisses erbötig Prof. Dr. Michaelis. Württembergisches Pfandrecht: öffentlich, zweimal von 11—12 Uhr, Kanzler Dr. Wächter. Deutsches unvd württembergisches Staatsrecht: sechsmal wöchent- lich, Prof. Dr. Reyscher. Deutsches und württembergisches Staatsrecht: fünfmal um 3 Uhr, Privatdocent Dr. Ziegler. Deutsches und württembergisches Straf= und Polizeistrafrecht, zweiter Theil nach Feuerbachs Lehrbuch: fünfmal um 3 Uhr, Prof. Dr. Hepp. Gemeines und württembergisches Strafrecht: in 10 Stunden, um 10 und 2 Uhr, Prof. Dr. Köstlin. Eneyclopädie des württembergischen Civil= und Criminal-= Prozesses: (S. Staatswissenschaften.) Gemeiner deutscher und württembergischer ordentlicher Civilprozeß: täglich um 4 Uhr, Prof. Dr. M. S. Mayer. Die summarischen Prozesse sammt dem gemeinen deutschen und dem württembergischen Concursprozesse: 2—3mal woöchentlich, in noch zu bestimmenden Stunden, Prof. Dr. Michaelis. Gemeiner und württembergischer Strafprozefß, unter Verweisung auf Zachariä's Grundlinien des deutschen Criminal-Prozesses, Göttingen 1837: sechsmal um 10 Uhr, Prof. Dr. Hepp. Ein Criminalpraktikum: auf Verlangen, Prof. Dr. Köstlin. Völkerrecht: dreimal wöchentlich, um 10 Uhr, Privatvocent Dr. Ziegler. Kirchenrecht: 5—6mal, um 5 Uhr, Privatdocent, Dr. Göhrum. Katholisches Kirchenrecht: (S. katholische Theologie.) Staatswissenschaften und ihre Hülfsfächer. Eneyclopädie der ökonomisch-politischen Wissenschaften: dreimal wöchentlich, Prof. Dr. Schög.