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bin gefallen zu lassen; auch ist derselbe verbunden, wenn eine Aenderung in den Geschäfts- 
Verhältnissen bei den Parochien Winterbach und Weiler vorgenommen werden sollte, sich den 
dießfälligen Anordnungen, gegen competenzmäßige Entschädigung für etwaigen Einkommens- 
verlust, zu unterzieben. 
3) Die Bewerber um den erledigten Post-Expeditions= und Posthaltereidienst in Murr- 
bardt, Oberamts Backnang, werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Beischluß der erfor- 
derlichen Zeugnisse über ihre Befähigung und den Besitz des zum Betrieb des Poststalls 
nöthigen Vermögens und Anwesens, binnen drei Wochen bei dem K. Oberpostamte Heil- 
bronn einzureichen. 
Das Dienst-Einkommen dieser Stelle besteht: 
A) für den Expeditionsdienst: 
1) in einem jährlichen Firum von 120 fl.; 
2) in fünf Procent von der Einnahme an Brief= und Päckereiporto und Franko, aus- 
schlietlich der Personen= und Ueberfrachtgelder; 
3) in dem Bezug der gesetzlichen Emolumente. 
Aus diesen Bezügen sind sämmtliche Amts= und Bureaukosten, insbesondere für Brief- 
und Packetbestellung durch einen gqualisicirten Briefträger, für Stellung, Einrichtung, Hei- 
zung und Beleuchtung des Expeditions-Lokals und Passagier-Zimmers, so wie für Schreib- 
und Packmaterialien zu bestreiten. 
:) Für den Posthaltereidienst: 
1) in den normalmäßigen Ritt= und Fahrtgebühren für die jeweiligen Transportlei- 
stungen im ordinären Postdienste, welche dermalen für den wöchentlich dreimaligen 
Transport eines dreispännigen Eilwagens nach Backnang 468 fl. und für wöchent- 
lich vier Ritte nach und von Backnang 312 fl. betragen; 
2) in den Vergütungen für Beiführwerk; und 
3) in den nach der jeweiligen Ertraposttare zu erhebenden Gebühren für die Beförde- 
rung von Extraposten und Estafetten, welche seither jedoch nur unbedeutend waren. 
Ueber die Dienstobliegenheiten des Postbeamten und alle sonstigen in Betracht kommen- 
den Verhältnisse wird das K. Oberpostamt Heilbronn auf Verlangen nähere Auskunft er- 
theilen. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.