382 bin gefallen zu lassen; auch ist derselbe verbunden, wenn eine Aenderung in den Geschäfts- Verhältnissen bei den Parochien Winterbach und Weiler vorgenommen werden sollte, sich den dießfälligen Anordnungen, gegen competenzmäßige Entschädigung für etwaigen Einkommens- verlust, zu unterzieben. 3) Die Bewerber um den erledigten Post-Expeditions= und Posthaltereidienst in Murr- bardt, Oberamts Backnang, werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Beischluß der erfor- derlichen Zeugnisse über ihre Befähigung und den Besitz des zum Betrieb des Poststalls nöthigen Vermögens und Anwesens, binnen drei Wochen bei dem K. Oberpostamte Heil- bronn einzureichen. Das Dienst-Einkommen dieser Stelle besteht: A) für den Expeditionsdienst: 1) in einem jährlichen Firum von 120 fl.; 2) in fünf Procent von der Einnahme an Brief= und Päckereiporto und Franko, aus- schlietlich der Personen= und Ueberfrachtgelder; 3) in dem Bezug der gesetzlichen Emolumente. Aus diesen Bezügen sind sämmtliche Amts= und Bureaukosten, insbesondere für Brief- und Packetbestellung durch einen gqualisicirten Briefträger, für Stellung, Einrichtung, Hei- zung und Beleuchtung des Expeditions-Lokals und Passagier-Zimmers, so wie für Schreib- und Packmaterialien zu bestreiten. :) Für den Posthaltereidienst: 1) in den normalmäßigen Ritt= und Fahrtgebühren für die jeweiligen Transportlei- stungen im ordinären Postdienste, welche dermalen für den wöchentlich dreimaligen Transport eines dreispännigen Eilwagens nach Backnang 468 fl. und für wöchent- lich vier Ritte nach und von Backnang 312 fl. betragen; 2) in den Vergütungen für Beiführwerk; und 3) in den nach der jeweiligen Ertraposttare zu erhebenden Gebühren für die Beförde- rung von Extraposten und Estafetten, welche seither jedoch nur unbedeutend waren. Ueber die Dienstobliegenheiten des Postbeamten und alle sonstigen in Betracht kommen- den Verhältnisse wird das K. Oberpostamt Heilbronn auf Verlangen nähere Auskunft er- theilen. Gedruckt bei G. Hasselbrink.