501 Deßgleichen hat der Civil-Commissär die Veranlassung, den Verlauf und die Unterdrü- kung der Unrußen, in einem das Thatsächliche enthaltenden Berichte dem Ministerium des Innern anzuzeigen. Beide Berichte werden öffentlich bekannt gemacht werden. Unsere Ministerien der Justiz, des Innern und des Kriegswesens sind mit der Voll- ziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 28. August 1849. Wilhelm. Der Chef des Justiz-Departements: Römer. Der Chef des Departement des Innern: Duvernoy. Des Chef des Kriegs-Departements: Rüpplin. Auf Befehl des Königs, der Cabinets-Direktor: Maueler. O)Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. die erledigte Parrei Kocherthürn, Dekanats Neckarsulm, dem Professor Gehringer an der katholisch-theologischen Fakultät in Tübingen gnädigst übertragen. Sodann haben Höchstvieselben vermäge höchster Entschließung vom 20. d. M. auf die in Folge der Entlassung des Cassiers Kümmerlen erledigte zweite Bahnhofeassiersstelle in Stuttgart den Bahnbofeassier Ellwanger in Ludwigsburg, und auf die hiedurch in Erledi- gung kommende Stelle eines Bahnhofeassiers in Ludwigsburg den Bahnhofverwalter Heinle in Besigheim gnädigst versetzt; ferner die Bahnhofverwaltersstelle in Besigheim dem Bahnbauconducteur Kaiser in Geislin- gen gnädigst übertragen, und den zum zweiten Bahnhofcassier in Stuttgart bestimmt gewesenen und biher bei der Gütererpedition daselbst verwendeten Gottlieb Keppler von Heiligkreuzthal zum zweiten Güterabfertigungs-Beamten in Stuttgart gnädigst ernannt.