680 BeilageIII. Formular einer Obligation auf den Namen. Lit. B. Erste Serie. Nro. Königreich Württemberg. Schuld-Verschreibung für ein Gefälle-Ablösungs-Capital von Eintausend Gulden (die Mark feinen Silbers zu 24 ½ Gulden) welches in Gemäßheit des Gesetzes vom 14. April 1848, betreffend die Beseitigung der auf dem Grund und Boden ruhenden Lasten (Reg. Blatt S. 165), nach den bienach aufge- nommenen näheren Bestimmungen von der unter die Aufsicht des K. Finanz-Ministerium ge- stellten Ablösungskasse aus den derselben zugewiesenen Einnahmen oder jedem anderen rechtmäßigen Inhaber dieser Schuld-Verschreibung mit jährlichen Vier vom Hundert, vom 18. April 1848 an, zu verzinsen und nach erfolgter Auslosung gegen Zu- rückgabe der Schuld-Verschreibung zu bezahlen ist. Stuttgart den Königl. Commission für die Verwaltung der Ablösungskasse. In deren Namen: Ablösungs-Casse: Vorstand Kasster .... FULL ) . Controler Mitglieder