631 Nähere Bestimmungen. 1) wie Nro. 1 in Beilage I. 2)— — 2 — — I. 3) — — 3 — — I. 4) Die Verzinsung geschieht jährlich auf den 18. April. Die Zinse werden gegen Quittung in Stuttgart durch die Ablösungskasse, in anderen Theilen des Landes vurch die K. Cameralämter, so weit der Kassenbestand der Letzteren an Ablösungsgeldern hiezu aus- reicht, berichtigt. 5) Der Gläubiger kann diese Schulo-Verschreibuug bei der Ablösungskasse in einen Schein auf den Inhaber umwandeln lassen; eine Rückoerwandlung des letzteren Papiers in einen Schein auf den Namen ist nicht gestattet. 6) Die bei einer Verlosung gezogenen Capitalien werden öffentlich bekannt gemacht und drei Monate nach dieser Bekanntmachung durch die Ablösungskasse ausbezahlt. Mit dem Ablaufe dieses Termins bört die Verzinsung der gekündigten Capitalien auf. Aufschrift der Obligation. Lit. B. Erste Serie. Nro. Schuld-Verschreibung für 1000 Gulden Gefälle-Ablösungs-Capital zu vier Procent verzinslich auf den 18. April.