636 I. VBollmacht. Endes-Unterschriebben ertheil . hiemit für .. und ... Nachfolger in Beziehung auf die durch die Vermitt- lung der Ablösungskasse eintretende Entschädigung für die durch das Gesetz vom 14. April 1848 aufgehobenen Gefälle bei dem den Auftrag, vorbehältlich der etwaigen Rechte Dritter, in .. amen die nach dem Ge- setze vom 14. April 1848 und der Verfügung des K. Finanz-Ministerium vom 22. Septem- ber 1849 auszustellenden Obligationen und ebenso die bis zu Ausfolge dieser Obligationen anfallende Zinse, und die nach Beendigung der Ablösungs-Verhandlung nach dem Gesetze vom 14. April 1848 baar auszuzahlenden Entschädigungsbeträge in Empfang zu nehmen. Endes-Unterschriebene erkläre erner, daß Bevollmächtigter das Recht * für diese Handlungen, oder einzelne derselben After-Bevollmächtigte aufzustellen, daß zwar das Recht sich vorbehalte . diese Vollmacht zu widerrufen, aber unbeschadet der Saltigret der Handlungen, welche von dem Bevollmächtigten oder dessen After-Bevoll= mächtigten vor der der Ablösungskasse in Stuttgart gemachten Anzeige des Widerrufs vor- genommen worden sind. Was mun dieser Bevollmächtigte oder dessen Aster-Bevollmächtigte handeln oder als empfangen bescheinen, dieß verspreche . in .. und . Nachfolger Namen vollkommen zu genehmigen, anzuerkennen und unverbrüchlich zu halten, ganz als ob es von uns selbst geschehen wäre. Zu Bekräftigung alles Vorstehenden hahe deie gegenwärtige Vollmacht selbst unterschrieben. Gegeben