667 N70. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 25. Oktober 1849. Inhalt. Köntgliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Orbens. — Dlenß-Nachrschten. Verfügungen der Departements. Termin zur Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz.Referendäre. — Verfügung, betreffend die Bildung der Schwurgerichts-Bezirke und die Bestimmung der Schwurgerichts- sitze. — Bekanntmachung, betreffend dle Zeit der Sperrunng öffentlicher Wasserstraßen. — Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Eßich. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät baben unter dem 15. d. M. dem Commandanten des achten Infanterie-Regiments, Obersten v. Reinhardt, so wie dem Hauptmann v. Fischer im General-Quartiermeisterstabe die Erlaubniß gnädigst ertheilt, den von des Königs von Preußen Majestät ihnen verliehenen rothen Adler-Orden dritter, und beziehungsweise vierter Classe mit Schwertern annehmen und tragen zu dürfen. 8) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 12. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Oberaspach, Dekanats Hall, dem Pfrrer Sammet in Frommern, Dekanats Balingen, und