668 vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. die erledigte Stelle eines Helfers in Winterbach und Marrers in Weiler, Dekanats Schorndorf, dem Parrgehülfen Rommel in Stammheim, Dekanats Calw, gnädigst übertragen. Durch höchste Entschließung von demselben Tage ist der Fürstlich Tarie'sche Bezirks- Amtmann Löchner von Obermarchthal auf den Grund des Gesetzes vom 4. Juli d. J., die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei-Verwaltung betreffend, in den Quiescenzstand gnädigst versetzt worden. Auf die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Waiblingen haben Seine König- liche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 13. d. M. den Oberamts-Aktuar Bätzner in Gerabronn, seiner Bitte gemäß, gnädigst versetzt. Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchster Entschließung vom 15. d. M. den Schützenoffizier, Oberlieutenant v. Silberborn im vierten Reiter-Regiment, seiner Bitze gemäß, der von ihm bekleideten Stelle eines Schützenoffiziers gnädigst enthoben, und für denselben den Oberlieutenant v. Neubronn II. dieses Regiments zum Schützen- Offizier ernannt, so wie unter demselben Tage den Lieutenant Kurtz des zweiten Infanterie-Regiments zur Artillerie versetzt, ferner unter dem gleichen Tage in Folge der erstandenen Hauptprüfung nachstehende Zöglinge erster Classe der K. Offiziers-Bildungs-Anstalt zu Lieutenanten ohne Gehalt gnädigst er- nannt, und zwar: Weißert im achten Irfanterie-Regiment, v. Rüpplin in der Artillerie, v. Lupin in dem dritten Infanterie-Regimente. Vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. haben Seine Königliche Maje- stät den Ober-Regierungsrath v. Sautter, unter Enthebung seiner Stelle bei der Ober- Regierung, zum Vorstande der Centralstellen für Gewerbe und Handel und für Landwirth= schaft, mit dem Titel eines Direktors, ferner den provisorischen Straßenbau-Inspektor Strölin zum Straßenbau-Inspektor in Ellwangen, und den provisorischen Straßenbau-Inspektor Schenk zum Straßenbau-Inspektor in Ehingen gnädigst ernannt.