670 Härlin, Keble, Mayer, von Mullingen; die vierte Abtheilung aus den Referendären: Jetter, Mayr aus Wiesensteig, Sieß, Winter; (vorbehältlich der Entschließung über Einreihung eines weiteren Candidaten in die vierte Abtheilung.) , Die Candidaten der ersten Abtheilung haben Freltag den 2. November d. J., diejenigen der zweiten Abtbeilung Freitag den 9. November d. J., diejenigen der dritten Abtheilung Freitag den 16. November d. J., diejenigen der vierten Abtheilung Freitag den 23. November d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und an den bezeichneten Tagen, Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr, auf der Kanzlei des K. Obertribunals sich zu melden, um daselbst weitere Anwei- sung zu empfangen. Stuttgart den 18. Oktober 1840. Für den Departements-Chef: Harpprecht. b) Verfügung, betreffend die Bildung der Schwurgerichts-Bezirke und die Bestimmung der Schwurgerichtssitze. Zu Vollziehung des Art. 38 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 14. August d. J. über das Verfahren in Strafsachen, welche vor die Schwurgerichtshöfe gehören, sind vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 12. Oktober d. J. die acht Schwurgerichts-Bezirke des Königreichs in der Weise gebildet worden, daß I. Im Neckarkreis: der erste: aus den Bezirken des Oberamts Böblingen, Cannstatt, Eßlingen, Leonberg, der Stadt und des Oberamts Stuttgart, so wie des Oberamts Waiblingen;