674 Sodann haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom glei- chen Tage zu Verwaltung der erledigten Ministerial -Departements folgende Personen gnä- digst berufen: den Staats-Minister v. Herdegen für das Departement der Finanzen, den Staats-Minister v. Schlaver für das Departement des Innern, den Staatsrath v. Wächter-Spittler für das Departement des Kirchen= und Schul- wesens, zugleich provisorisch für die auswärtigen Angelegenheiten, Höchst Ihren Adjutanten, den General-Quartiermeister Obersten v. Baur, unter Beförderung desselben zum Generalmajor, für das Departement des Kriegswesens, und den Dirigenten bei dem Gerichtshofe für den Donaukreis, Vice-Direktor v. Hänlein, unter Beförderung desselben zum Staatsrathe, für das Departement der Justiz. Die Staats-Minister v. Herdegen und v. Schlayer haben, unter Beibehaltung ihrer verfassungsmäßigen Pensionen, auf die ihnen als wiederberufenen Departements-Mini- stern zustehende Besoldung verzichtet. II. Verfügungen der Departements. A) Des Gesammt-Ministerium. Bekanntmachung des Gesammt-Ministerium. An unsere Mitbürger in Württemberg! Das höchste Vertrauen Seiner Majestät des Königs hat uns an die Spitze der Staats-Verwaltungs-Departements berufen. Wir haben diesen Auftrag übernommen, eben sowohl im Bewußtseyn der mannigfachen Hindernisse, die einem geordneten Gange der Staats-Verwaltung dermalen im Wege stehen, als im Gefühle der Verpflichtung, sich vorzugsweise unter schwierigen Verhältnissen dem Dienste des Landes nicht zu entziehen. Die außerordentlichen Ereignisse der jüngsten Zeit haben — es ist wahr — manchen Saamen des Besseren ausgestreut, leider aber — auch in unserem engeren Vaterlande — die Elemente der Ordnung auf's Tiesfste erschüttert. Wir betrachten es für unsere Aufgabe, einestbheils die Saaten des Befseren mit Sorg- falt zu pflegen, insbesondere zu Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands nach