676 lande bringen, gefolgt sind, so geschieht es mit dem Selbstvertrauen des ehrlichen Mannes; es geschieht mit jenem festen Muthe, welchen das Bewußtseyn eines redlichen Willens giebt, das Bewußtseyn, daß wir nach unserem besten Wissen und Vermögen nur das Beste des Landes geltend zu machen uns bestreben werden. Stuttgart den 28. Oktober 1849. Herdegen. Schlapyer. Wächter-Spittler. Baur. Hänlein. -B) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. Des evangelischen Consistoriums. Termin zur Anstellungsprüfung der evangelischen und israelitischen Lehrgehülfen. Zur Anstellungsprüfung (zweiten Dienstprüfung) der evangelischen und israelitischen Lehr- gehülfen werden folgende Tage hiemit festgesetzt: 1) aus den Generalaten Hall und Ulm, Mittwoch den 31. Oktober und ff.; 2) aus dem Generalate Heilbronn, Mittwoch den 7. November und ff.; 3) aus dem Generalate Ludwigsburg, Mittwoch den 21. November und ff.; 4) aus dem Generalate Reutlingen, Mittwoch den 5. December und ffl.; 5) aus dem Generalate Tübingen, Mittwoch den 12. December und ff. Es haben demnach an den bestimmten Tagen alle diejenigen, welche um Zulassung zur Anstellungsprüfung gebeten haben, und nicht vurch besondere Erlasse zurückgewiesen wor- den sind, Morgens vor 7 Uhr auf der Kanzlei des evangelischen Consistoriums sich ein- zufinden. Stuttgart den 19. Oktober 1849. Scheurlen. #.##### Gedruckt bei G. Hasselbrink.