693 N 73. Regierungs= Blatt für das Königreich Württemberg. ausgegeben Stuttgart Samstag den 3. November 1849. Inbalt. Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Einschätzung der Amtowohnungen öffenklicher Dlener für die Gemeinde= und Amtskörperschafts-Besteurung. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung in Betreff des Umlaufs falscher Dreikreuzerslücke. — Verfügung, die Aushebung für das Zahr 1850 betreffend. — Versügung in Bekreff der Rübenzuckersteuer auf die Prriode vom 1. September 1848 bis 1850. — Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staats- schulden-Zahlungs-Casse von 18417—48. Dienst-Erledlgungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A. Königliche Verordnung, betreffend die Einschätzung der Amtowohnungen öffentlicher Diener für die Gemeinde= und Amtskörperschafto-Besteurung. Wilheim, König von Württemberg. In Betreff der Einschätzung der Amtswohnungen öffentlicher Diener für die Gemeinde- und Amtskörperschafts-Besteurung verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- Nathes, bis zu erfolgter Verabschiedung mit den Ständen, wie folgt: