704 Abschn. II. Abschn. J. A. I. b. Abschn. I. A. II. 3 Abschn. I. A. II. 2. b. — a.a.-d.d. C. In Abzug sind hievon zu bringen: durch Ablösung vor der Verfallzeit und durch Ab- gang ersparter Zinsen. 12,551 fl. 54 kr. Hievon waren wieder aufzuwenden: Stückzinsen bei Capital-Ablösungen nach dem Zins-Termine 6,812 fl. 26 kr. Rest Abzug noch — 1 Ferner waren zu bezahlen: Provistonen für Coupous-Einlösungen auf auswärtigen Wechselplätzen Zusammen Erforderniß Hieran wurden theils baar, theils mittelst Abzug der gegen die Staats- hauptkasse verrechneten Capitalsteuer bezahlt Unberichtigt blieben auf den 30. Juni 1848, als von den cutte ½ erhoben, und baar in der Casse hut wieder — werden von dem Zinsenfonds 1,639,873 fl. 1n die aufgewendeten abgezogen, so bleiben Ersparniß welche unten dem Tilgungsfonds zugerechnet wurden. 5.750 fl. 28 fr. Abschnitt Ull. Verwendung des Tilgungsfonds. Die Einnahmen zur Schuldentilgung beirugen. 1) aus dem vorigen Jahre, Cassenbeftand 2) von diesem Jahre: a) verabschiedeter Tilgungsfonds b) Neue Anlehen: zu 4 Procent: Militärkautionen 4 aus dem Pensionsfonds aus dem Anlehen vom 26. Juni 1846 367,987 fl. 9 kr. 246,000 fl. — 42,000 fl. — 5,40 fl. 15 kr. 5,830 fl. 28kr. 4,57,325 2,307 36 1,581,633 20 . 1,634,133 fl. 36 kr. L6TDT 1,550,380 83,747 1,634,133 137,090 30“ 20 36 O *1