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77. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Uusgegeben St ut tgart Samstag den 24. November 1849. 
Inhbhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend Vereinfachungen im Departement der Finanzen. — Or- 
vens-Verleihungen. — Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das 
Regierungsblatt auf vas Jahr 1850. — Bekanntmachung, betreffend die Erneuerung des Vertrags mit 
Hohenzollern-Hechingen, sirgen Uebertragung der Verrichtungen eines Ober-Appellations-Gerichts für dieses 
Fürstentbum an das K. Obertribunal. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprü- 
fung in der Medicin und höhern Chirurgie. — Verleihung einer Präbende für Fräulein vom ritterschaftlichen 
Adel. — Verfügung, betreffend die gerichtlich verfügte Unterdrückung einer Flugschrift. — Bekanntmachung, 
betreffend das Ergebniß der dießjährigen ersten Forstoienstprüfung. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Könitgliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend Vereinfachungen im Departement der Finanzen. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
In Bethätigung Unserer, mit Anträgen der Stände übereinstimmenden Absicht, Ver- 
einfachungen im Staats-Organismus, die zu Abkürzung des Geschäftsganges oder zu 
Kosten-Ersparnissen führen, baldmöglich eintreten zu lassen, haben Wir auf den Antrag des