739 AE8. Regierungs Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 6. December 1849. Inbalt. Konisgliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dlenst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Vorladung ver Rechts-Candidaten zu der ersten höheren Dienstprüfung. — Bekanntmachung einer Aenderung in den Gemeindebezirken Diebach und Crispenhosen, Oberamte Kün- zelsau. — Bekanntmachung, die Anwendung des neuen französischen Postgesetzes auf die ausländischen El. respondenzen betreffend. — Bekanntmachung, betreffenr das Ergebniß einer Dienstprüfung für Lehrstellen an höheren philologischen Lehranstalten. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben unter dem 26. v. M. dem Lieutenant im dritten Reiter-Regimente, Fürsten v. Hohenlohe-Schillingsfürst die nachgesuchte Er- laubniß gnädigst ertheilt, den von des regierenden Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen Durchlaucht ihm verliehenen Haus-Orden erster Classe anzunehmen und zu tragen. B) Dienst-Nachrichten. Vermöge Höchster Entschließung vom 13. v. M. haben Seine Königliche Maje- stät die katholische Caplanei Unterkochen, Dekanats Hofen, dem Pfarrverweser Högg in Hasenweiler, Dekangts Ravensburg, gnädigst übertragen.