745 Funktions-Zulage von 500 fl. angenommen. Für Bewerber aus dem aktiven Militär wird noch angefügt, daß ihre Ernennung zunächst provisorisch seyn würde und ihnen der Rücktritt in das aktive Militär vorbehalten bliebe. 2) Bei dem Gerichtshof in Ulm wird statt der erledigten etatsmäßigen Stelle eines Dirigenten die Stelle eines Ober-Justizraths, und zwar bei dem Criminal-Senat mit einem Gebalte von 1500 fl. besetzt werden. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier- zehen Tagen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 3) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungsklasse stehende Cameralamt Mer- gentheim haben sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer in Ellwangen vorschrift- mäßig zu melden. 4) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Zimmerbach, Dekanats Gmünd, welche nach bisheriger Beschreibung, ohne Rücksscht auf Ablösungen, aus eigenen Gütern, Zebenten (645 fl.), Grundgefällen (54 fl.), Capitalien, Besoldungen und Ge- bühren 820 fl. Einkommen gewährt, baben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katbo- lischen Kirchenrath einzureichen. 5)) Die befähigten Bewerber um die erledigte Dom= und Stadt-Caplanei zu St. Lorenz in Rottenburg, mit welcher das Amt eines Vorstehers der geistlichen Corrections-Anstalt verbunden ist, und welche, vorbehältlich der Wirkung der Ablösung und bei Annahme eines Zinsfußes von vier Procent aus eigenen Gütern, Grundgefällen (104 fl.), Capitalien (113 fl.), Besoldungen (519 fl.) und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 810 fl. gewährt, baben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem Bischof von Rottenburg einzureichen. 6) An dem untern Gymnastum zu Stuttgart ist eine Lehrstelle an Classe II., mit welcher eine Besoldung von 800 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die befähig- ten Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu melden. 7) Die neu errichtete Lehrstelle an dem untern Gymnaffum in Chingen, mit einem Gebalt von 600 fl. wird zur Besetzung kommen. Der Lehrer bat in 30 wöchentlichen Lehrstunden in der fünften Classe für Schüler vom 12 — 13ten Jahr zu ertheilen. Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu melden.