S Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 22. December 1849. Inhalt. Königliche Dekrete. Königliche Verordnung in Betreff der Entschädigung der Geschworenen für den Reise- kosten-Aufwand. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departemento#. Wobhnsitz-Veränderung eines Rechis-Consulenten. — Versügung, be- treffend die Dekretur der Kosten der Criminal-Untersuchungen. — Berichtigung. — Verfügung, betreffend die Einreichung der Dienstkautionen der Gemeinderechner. — Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des den Mechanikern Eberbach und Vogt verliehenen Patento auf eine Methode der Anwendung der Schraubenwal- zen bei Obstmahlmühlen. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Gestüts-Bereiter Weber. — Verfügung, betreffend die Uebergabe der in den beiden Ablösungs-Gesetzen vom 24. August d. J. bezeichneten Grundabgaben an die Gefäll-Ablösungskasse. — Bekanntmachung, betref- send den Besuch der Landes-Universttät. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung in Betreff der Entschädigung der Geschworenen für den Reisekosten-Aufwand. Wilheiim, König von Württemberg. Nach dem Art. 80 des Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen, welche vor die Schwurgerichtshöfe gebören, vom 14. August 1849 (Reg. Blatt S. 418) erhält jeder Ge- schworene, der seine Obliegenheit erfüllt hat, wenn sein Wohnsitz weiter als zwei Poststun- den von dem Sitzungsorte entfernt ist, auf Verlangen eine Entschädigung der Reisekosten.