775 S82. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. usgegeben Stuttgart Samstag den 22. December 1849. Inbal t. K önigliche Dekrete. Königliche Verordnung wegen Uebernahme der Posten in die unmittelbare Verwaltung aatés. — Dienst-Nachrichten. V ersu ** der Departements. Vekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zwelten Staatsprü- fung in der Mediein und höheren Chirurgie. Dienst-Erledigung. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung wegen Uebernahme der Posten in die unmittelbare Verwaltung des Staats. lheilm, König von Württemberg. Zu Vollziehung der durch das Gesetz vom 17. d. M. angeordneten Uebernahme der Königl. Posten in Staatsverwaltung, verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- Rathes, wie folgt: K. 1. Bis zu der bevorstehenden definitiven Reglung der Verwaltung der Königl. Posten in Verbindung mit derjenigen der Eisenbahnen wird diese Verwaltung von dem Zeitpunkt der Uebernahme der Posten auf den Staat an durch eine dem Ministerium des Innern