. Regierungs= Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 24. December 1849. Inhalt. Königliche Dekrete. Köniliche Verordnung, die Austösung ver außerordentlichen Landes-Versammlung be- treffend. Unmittelbare Königliche DOekrete. Königliche Verordnung, die Auflösung der außerordentlichen Landes-Versammlung betreffend. Wilheim, König von Wurttemberg. Wir finden Uns bewogen, nach Anhörung Unseres Gesammt-Ministeriums in Ge- mäsheit der Verfassungs-Urkunde S#. 186 und 192 zu verordnen, wie folgt: I. Die gegenwärtige außerordentliche Landes-Versammlung ist aufgelöst. II. Von dem Augenblick der Verkündigung dieser Verordnung an hört die Wirksamkeit der Landes-Versammlung auf, die Wahl des zurückzulassenden, neben dem Präsidenten aus