Wes5. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 29. December 1849. Inhalt. Königliche Dekrete. Gesetz in Betreff der Forterhebung der Steuern bis zum letzten Februar 18ö0. Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Verfügung, die Erweiterung des Landes-Intelligenzblatts betreffend. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten höbern Dienstprüfung im Departement des Innern. — Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der Spnoral-Prämien für evangelische Schulmeister, Unter- lehrer und Lebrgehülfen. — Preisevertheilung an evangelische Schullehrer für die Beantwortung einer Preis- frage und Bekanntmachung einer neuen Preis-Aufgabe. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer ersten höhern Dienstprüsung im Finanzfache. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Geset in Betreff der Forterhebung der Steuern bis zum letzten Februar 1850. Wilheim, König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Gesammt-Ministeriums und unter Zustimmung der ver- fassung-berathenden Versammlung von Volksvertretern verordnen und verfügen Wir, wie folgt: