Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 30. Aprin 1850. In 5 alt Königliche Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend eine neue Redaktion der Grundbestim- mungen der Württembergischen Sparkasse. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Per- sonlichkeit an den Verein zu Unterstützung ver Wittwen und Waisen des Württembergischen Armeekorps. — Bekanntmachung, betreffend die Berichtigung eines Redaktionsversehens in Art. 20 des Gesetzes über die Aus- dehnung des Amts= und Gemeindeverbands über alle Theile des Staatsgebiets. — Bekanntmachung, betreffend die Stempelung der einer Sportel unterliegenden Drucksachen. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. A) Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. a) Bekanntmachung, betreffend eine neue Redaktion der Grundbestimmungen der Württembergischen Sparkasse. Die Vorsteher der Württembergischen Sparkasse haben in Folge der seit der letzten Feststellung der Grundbestimmungen der Sparkasse (Reg. Blatt von 1831, S. 445 f.) eingetretenen größeren Ausdehnung der Anstalt und der bisherigen Erfahrungen tbeils ver- schiedene für künftige Einlagen gültige und die Rechtsverhältnisse der bisheri- gen Gläubiger nicht verändernde Modiflkationen, tbeils mehrere sonstige Abänderungen und Berichtigungen der Grundbestimmungen der Sparkasse für nöthig erachtet. Nach vorgän- giger Vernehmung der Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins haben Seine König-= liche Majestät diesen Vorschlägen die höchste Genehmigung ertheilt, und es werden nun