397 42. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 31. December 1850. Inhalt. Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirtöschafts -Abgaben, der Accise-Gefälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts- Abgaben, der Accise-Gefälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts-Abgaben, der Accise-Gefälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. In Erwägung, daß das Gesetz vom 15. October 1850 (Reg. Blatt S. 349) die Fort- erhebung der in dem ordentlichen Etat auf 1848—49 verwilligten Steuern und Abgaben nur bis zum letzten December 1850 verordnet, vor Ablauf dieses Termins aber eine stän- dische Verabschiedung über weitere Steuererhebung nicht mehr möglich ist, verordnen Wir auf den Antrag Unseres Gesammt-Ministeriums und nach Anhörung Unseres Geheimen- Rathes, zum Zwecke der Sicherstellung verschiedener nach den bestehenden Gesetzen anfallen- den Abgaben auf den Grund des §. 89 der Verfassungs-Urkunde, wie folgt: