109 I. Verzeichniß derjenigen zollvereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittelbaren Uebergang #n den Steuerverein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangsabgabe zu unterziehen sind, —. von derselben ganz frei bleiben. : Positon Ver- S trags- 3 Benennung der Gegenstände. Ser, wäßige Bemerkungen. * Vereins- 92 S Tarifs. Rihlr. gGr. * —...-. ————— " für den Zollzentner « jBaumwollengarmungcmqchtoder-gemischtmitWollcovchJ Leinen: 1. ungebleichtes ein= und zweidräthiges, und Watten 3. V. 2 D. 1. frei. . ungebleichtes drei= und mehrdräthiges, ingleichen alles dervirnte gebleichte oder gefürbte Gern# 3. V. 2b. 2. frei. 2 Baumwollenwaaren, desgleichen aus Baumwolle und Leinen, ohne Beimischung von Seide, Wolle u. anderen Thierhaaren gefertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Posamentier-, Knopf- macher-, Sticker= und Putzwaaren; auch dergleichen Zeug= und Strumpfwaaren mit Wolle gestickt oder brochirt; ferner Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder Baumwolle und Leinen, außer Verbindung mit Seide, Wolle, Ei- sen, Glas, Holz, Leder, Messing, Stahl und anderen Materialie3. V. 2c. 10— 3Blei: a) rohes, in Blocken, Mulden u. s. w., auch ales, deegleichen 3. V. Za Blei-, Silber= und Goldglätte . E.. . " frei. b) grobe Bleiwaaren, als: Kesel Robien Saro Mlanen u. ". w., ’«· auch gerolltes Blei .. St. V. Ab. Krei. c) feine Bleiwaaren, als: Spiehzeug u. K. w. „ ober Weieie aus Blei, auch dergleichen lackirte Waaren 3. B. 4c4.3 4Bürstenbinder= und Siebmacherwaaren: a) robe- in Verbindung mit Holz oder Eisen, obue Politur und Lack 3. V. 4 rei. b) feine, in Verbindung mit anderen Materialien * Ausnahme von edlen Metallen, feinen Metallgemischen, echt vergoldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, Tellmutee, echten Per- len, Korallen oder Steinen), auch iebböden aus Perde- 5. haaren 2 . . . S Bese 2. 3 —