27. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 10. August 1853. Inhal t. Königliche Dekrete. Keine. « Verfügungen-derDepartements.Verfügung-betreffenhdiellmlageverthsnd-,Gefåll-,Gebäude- und Gewerbesteuer für das Etatsjahr 1853—54. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Finanz-Departements. Des Steuer -Collegiums. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf das Etats-Jahr 1853—54. Nach dem Finanz-Gesetze vom 20. September 1852 (Reg. Blatt S. 246) flnd für das Etatsjahr 1822 an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer — :. 2,600,000 fl. zu erheben.