343 Maaßstab Zwischenzoll -Satz z Benennung der Gegenstände. der in in Verzollung.] Preußen. DOesterreich. Rihlr. Sgr. öl. Xr Chalcedon, Karneol, Jaspis, Onyr und Chrysopras, geschliffen, geschnitten oder in anderer Weise be- arbeitet, ohne Fassung... entner 5.— 7 30 28 Thonwaaren: a) einfarbiges oder weißes, ingleichen weißes nur mit farbigen (weder vergoldeten noch versilberten) Rand- streifen versehenes Fayence oder Steingut; der- gleichen Pfeifen. Zentner 1 „22½ 230 h) bemaltes, mehrfarbiges, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes Fayence oder Steingut Zentner 3 5 40 -P) weißes, auch mit farbigen (weder vergoldeten no•h versilberten) Randstreifen versehenes Porzellan Zentner 3 5 4 0 1) farbiges, bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes Porzellen Zentner 5.— 7 130 e) Thonwaaren aller Art (mit Ausschluß ver vorste hend unter d. genannten), auch Email in Verbin- dung mit unedlen, weder echt noch unecht vergol- deten oder versilberten, noch mit Gold= oder Sil- berlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neusilber oder Packfong) NZentner 3 5 4 30 29| Vieh, nämlich: a) Nindvieh: 1) Ochsen und Zuchisiere Stück 2 15 3 80 2) Kühe Stück 1 15 2— 3) Jungvich. . Stück 111— 130 b) Schweine, gemästete und magere (nit T der Spanferkel) ....... Stück — 20 11— c) Hammele . . . .Stück —10—80 sOWebe-undWirkwaaren,nämlich: a) Baumwollenwaaren, gewebte und gewirkte aus Baumwolle oder Baumwolle und anderen nicht sei-