447 7%1X Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzollung. sche Lüder 255 Rheinbayerische a) gegossenes, beiegtes oder unbe- legtes, aa) wenn das Stück nicht über 144 Preußische ioll mißt. pPb) ween das Stück über 144 und 288 Preuß. [goll mißt 6) gekleprs, belegtes oder unbe- legtes 2) belegtes und unbelegtes, gegos- senes und geblasenes, wenn das Stück mißt: oll [IJoll Preuß. Altbayerische beineern über 3 ar 576 od. bis Kä5 er n gelglas wird gegen die mie Eingangsabgabe eingelassen. e) Farbiges, bemaltes oder vergol- detes Glas ohne Unterschied der Form, auch Olaswaaren in Ver- bindung mit unedlen Metallen zer anderen nicht zu den Gespinn- sten gebörigen Ursoffen; deöglei= chen Spiegel, deren Glastafeln nicht über 288 Preuß. I3Zoll . Spiegel von größeren Die mensionen des Glases zahlen, ohne Rücksicht auf die Rahmen, den Ein- gangszoll nach obigen Stücksätzen für Spiegelglas, den Dimensionen des Glases gemäß; fsalls sich der Eingangszoll danach aber geringer als 10 Rthlr. oder 17 fl. 30kr. vom Zentner berechnek, diesen Satz. 1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Stück 1 Stück 1 Stück 1 Stück 1 Stück 1 Centner Abgabensätze ach em Für 14. Thaler-Fuß nach dem Tara 5“ - - cnut er — 24 /-Gulden-gus, wird rwdutet in 9 und 2aftel), vom Gentner beim beim Brutto-Gewicht: Eingeng. nieee Eingang. Ausgang. La — Abblr. 145 #g. . 4— Pfund. S —10030 8 — J— —147HSifeen. 3——— 5 15 — 11— 11 45 — 3— —— —515– 8 —— J—14 200 3z0— AA1 20 in Fäss. Kißen. 1IHHDD!N„ Aa