1. Der Königlich Württembergische Friedrichs-Orden wird als besonderes Merkmal des Königlichen Wohlwollens, so wie als Anerkennung und Belohnung ausgezeichneter Ver- dienste, im Militär= sowohl als Civil-Dienste, um die Person des Königs, das Königliche Haus und den Staat verliehen werden. 2. Der Orden theilt sich in vier Klassen, nämlich a) Großkreuze, p) Commenthure erster Klasse, Jc) Commenthure zweiter Klasse, 1) Ritter. Die bisherigen Mitglieder des Ordens sind fortan Großkreuze desselben. 3. Die Zeichen des Ordens, für den eine eigene Ordenskleidung nicht stattfindet, sind folgende: Für Großkreuze: Ein in acht Spitzen ausgehendes, mit weißem Schmelzwerk überzogenes goldenes Kreuz, das in seinen vier Winkeln Strahlen von hellem Golde zeigt. In der Mitte des Kreuzes tritt auf der Hauptseite ein runder Schild von mattem Golde hervor, worauf sich das Bild des verewigten Königs Friedrich in erhabener Arbeit, gleichfalls von mattem Golde, befindet; dieser Mittelschild ist mit einem Ringe von blauem Schmelzwerk umgeben, auf welchem der Name: „Friedrich König von Württemberg“ in goldenen Buchstaben an- gebracht ist; auf der Kehrseite enthält der Mittelschild auf einem Grunde von weißem Schmelzwerk die Worte: „dem Verdienste“ und in dem ihn umgebenden Ringe von blauem Schmelzwerk den Wahlspruch des verewigten Königs Friedrich: „Gott und mein Recht.“ Ein in acht Spitzen sich endigender Stern, dessen vier Hauptfelder in Silber, die Strablen in Gold ausgeführt sind; in der Mitte ein runder Schild von mattem Golde mit dem Bilde des verewigten Königs Friedrich, umgeben von einem Ringe aus blauem Schmelzwerk, worauf der Wahlspruch: „Gott und mein Recht."