9 N2. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Freitag den 11. Januar 1856. Inhalt. Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 1834 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem die deutsche Bundes-Versammlung unter dem 6. Juli 1854 nachstehenden Beschlug zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse gefaßt bat: Unter Vorbehalt der Befugniß der höchsten und hoben Bundes-Regierungen, nach Bedürfniß eingreifendere Anordnungen zu treffen, werden nachstehende allge- meine Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse festgesetzt.