263 Die gegenwärtige Uebereinkunft soll so lange in Kraft bleiben, wie der unter dem beutigen Tage zwischen den Zollvereinsstaaten und Bremen abgeschlossene Vertrag wegen efoͤrderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse und mit diesem Vertrage ohne weitere besondere Kündigung sein Ende erreichen. So geschehen Bremen, den 26. Januar 1856. (gez.) Carl Friedrich Lang. Arnold Duckwitz. Joh. Heinrich Wilh. Smidt. (L. S.) (I. S.) (L. S.) Carl Friedrich L. Hartlaub. (L. S.) M Am 4. September sind die Straferkenntnisse für das zweite Quartal 1856 versendet worden. — Gedruckt bei G. Hasselbrintk.