& 16. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 6. October 1856. Kzn; Inhalt. bnigliche Dekrete. Keine. " erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die revidirten organischen Bestimmun- gen der Centralstelle für Gewerbe und Handel. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern. Des Ministeriums des Innern. Verfügung, betreffend die revidirten organischen Bestimmungen der Centralstelle für Gewerbe und Handel. Für die Centralstelle für Gewerbe und Handel sind durch pöchste Entschließung Sei- # Königlichen Majestät vom 11. d. M. nach gutächtlicher Vernehmung des König- den Geheimen Raths unter Aufbebung der Verfügung vom 7. August 1848 (Reg. Blatt 361ff.) nachstehende organische Bestimmungen genehmigt worden. I. Von dem Geschäftskreis der Centralstelle. F. 1. 34 *r. Geschäftskreis der Centralstelle umfaßt die Vorkehrungen zur Beförderung der e binte und des Handels, soweit solche in der Aufgabe der Staatsbehörden liegen, ins- ere: «