300 520.1/X Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzollung. Abgabensätze nach dem 14-Thaler-Fu## (mit der Eintbeilung des Thalers in JoOstel und 24stel), eim Eingang. Ausgang. gr. gr. Thlr. 1# Thlr. 4 Gr.) fl. nach dem 24½ -Gulden-Fuß, beim Eingang. Ausgang. kr. fl. 1 kr. für Tarc wird vergölte vom Centner 3 Hrutto-Gewicht: Pfund. „ 15 6 — — — 8 Kalender, a) die fuͤrs Inland bestimmt sind, werden nach den, der Stempel- abgabe halber gegebenen beson- deren Vorschriften behandelt; b) die durchgeführt werden, tragen die Durchgangsabgabe. Der Wie- derausgang muß nachgewiesen werden. Kalk und Gyps,. gebrannter. (Ist in die erste Abtheilung aufgenommen worden.) Karden oder Weberdisteln. (Ist in die erste Abtheilung aufgenommen worden.) Kleider, fertige, neue; desgleichen getragene Kleider und getragene Leib- wäsche, beide letztere, wenn sie zum Verkauf eingehen. . Kupfer und Messing, Kupfer- und Messing-Waaren: à) Geschmiedetes, gewalztes, gegos- senes zu Geschirren; auch Ku- pferschaalen, wie sie vom Ham- mer kommen, ferner Blech, Dach- platten, gewöhnlicher und plat- tirter Drath, desgleichen polirte, gewalzte, auch plattirte Tafeln und Blehe Waaren: Kessel, Pfannen und dergleichen; auch alle sonstige Waaren aus Kupfer u. Messing; Gelb= und Glockengießer-, Gürt- ler= und Nadler-Waaren, außer S 1 Centner 1 Centner 1 — o0 — 1 — — 192 30 — — 30 — — 20 in Kisten 11 in Körber- 9 in Ballen- „ ai 13 in gässern 6 in Körben. 4 in Balleu-