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Benennung der Gegenstände. 
—— 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
14-Thaler-Fuß 
(mit der Eintbeilung 
des Thalers 
in 30fstel und Läfeel), 
eim 
Elngang. Ausgang. 
. r. 
L r (3 
  
L 
(der, Lederwaaren undähn- 
„ iche Fabrikate: 
) bohgare oder nur lohroth gearbei- 
lete Häute, Fahlleder, Sohlleder, 
albleder, Sattlerleder, Stiefel- 
schäfte, auch Juchten ingleichen sä- 
misch= und weiß gares Leder, auch 
ergament, Gummiplatten u. mehr 
od., weniger gereinigte Guttapercha 
#n. Kratzenleder, auch künstliches, 
ei. inländische Kratzen-Fabriken auf 
1 aubnißscheine unter Kontrole; ser- 
M Gummifäden außer Verbindung 
anderen Materialien - 
Brussklevund Daͤnisches Hand- 
uhleder, auch Korduan, Ma- 
kokin, Safsian, und alles gefärbte 
und lackirte Leder; desgleichen 
ummifäden, welche mit baum- 
n enem, leinenem oder wolle- 
em rohem (nicht gefärbtem, nicht 
bebleichtem) Garn nur dergestalt 
vnsponnen, umslochten oder um- 
acht sind, daß die Gummifäden 
ne Ausdehnung noch deutlich er- 
Ann annt werden koͤnnen . 
Halbgare Ziegen= und Schaf- 
der. ur inländische Sasfian= und Le- 
Fabrikanten werden unter Kontrole 
Oegen die allgemeine Ei 
eingelasen gemeine Eingangsabgabe 
e 
swre Schuhmacher-, Sattler-und 
schner-Waaren aus Leder oder 
wümmi Blasebälge, auch Wagen, 
EF n Leder= oder Polster-Arbei- 
wddesgleichen anderenicht ackirte 
dummmi Fabrikate außer Verbin- 
9 mit anderen Materialien 
anten Sto 
r 
  
n 
ta und zugericht 
  
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
  
nach dem 
24½ -Gulden-Fuß, 
Eing 
fl. 
beim 
ang.) Ausgang. 
kr. fl. kr. 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Centner 
Brutto-Gewicht: 
  
—— 
  
  
  
  
10 
  
  
17 
30 
15 
  
  
3z0f 
  
C 16 in Fässern u. Kisten. 
13 in Körben. 
( 6 in Ballen. 
  
t 
Siubt fen in Verbindung mit Alabaster, Bernftein, Elfenbein, Perlmutter, Schildpalt und unechten Steinen; feine Parfüme- 
en mit Ausnahme derer in hölzernen Gehäusen; Kronleuchter mit Bronce; Gold- oder Silberblatt; Fächer; künstliche 
ete Schmuckfedern bis auf weitere Bestimmung einem Eingangszolle von 100 Thlr. (175 Fl.) pr. Centner. 
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