305 Benennung der Gegenstände. — — Maaßstab der Verzollung. Abgabensäzze nach dem 14-Thaler-Fuß (mit der Eintheilung des Thalero in 30stel und 24stel), bei eim Eingang. Auggang. holt, nach Bleichereien oder Lein- wandmärkten; bb) in Sachsen: auf der Grenzlinie von Ostriz bis Schandau, auf Erlaubnißscheine; H Gebleichte, gefärbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete, auch aus gebleichtem Garn gewebte einwand; gebleichter oder in an- erer Art zugerichteter Zwillich ud Drillich; rohes und gebleich- c, auch verarbeitctes Tisch-, Bett- und Handtücher-Zeug, leinene Kit- el, auch neue Leibwäsche O Baͤnder, Batist, Borten, Fransen, aze, Kammertuch, gewebte Kan- len, Schnüre, Strumpfwaaren, espinnste und Tressenwaaren aus Metallfäden und Leinen, je- ech EheH Verbindung mit Ei- znz Stati Hath Ledei, Messins h) Zwirnspitzen. Lichte Calg-, Wachs-, llrath- und Steath) . Ba # A zunpen- und andere Abfälle zur apier-Fabrikation: eimene, baumwollene und wollene (Ampen, auch macerirte Lumpen (Halbzeig Papierspäne, Ma- iatur beschriebene u. bedruckte), gleichen alte Fischernetze, altes auwerk und Stricke. 1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner |A Sgr. . Sgr. Tbir. (achr.) Tolr. 4##t Für nach dem Tara 24½ Gulden-Zuß#, wird vergütet vom Centner beim Brutto-Gewicht: Eingang. Ausgang. fl. k. fl. kr. Pfund. 13 in Kisten. 355 — — 9 in Körben. 6 in Ballen. 8 in Ahen. — 1 in Koörben. s52 30 " 6 in Ballen. 43 in Kisten. (05 11 in Ballen. 10 30 1 —— in Kisten. frei — 515