— — ’I Steinkohlen 313 Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzollung. Abgabensätze nach dem 14-Thaler-Fuß (mit der Eintbeilung des Thalers in 30tel und 24stel), beim nach dem 24½.-Gulden-Fuß, Eingang. beim Ausgang. 6w Ausga l kr. fl. — Seife : Aà) Grüne, schwarze und andere Schmierseife b) Gemeine weiße ... c)Fcine, in Taͤfelchen, Kugeln, Buͤch- en, Krügen, Töpfen u. s. w. z2 Spiolkarten von jeder Gestalt Größe, insofern sie in einzel- ia Vereinsstaaten zum Gebrauche Lande eingeführt werden dürfen, sem unter Berücksichtigung der be- eren Stempel= und Controle= sschriften .... Mkkchkden dergleichen zum Durch- hange angemeldet, so wird die Durch. hangsabgabe erhoben. •! Steine und Steinwaaren: a-. )Muhlstemcmit ciscrncchifen. unsaquen aus Alabaster, Marmor encht Speckstein; ferner geschliffene dre und unechte Steine, Perlen d Korallen ohne Fassung n deil Grose Marmorarbelten(Statuen, * eund dergleichen), Flintensteine; anB clelf, und Wezsteine; auch dlesn in aus Serpentinstein zahlen gemeine Eingangsabgabe. nmerk. 1) An und auf der Elbe, des , be gleichen auf be- sopndere Erlaubnißschetces ue ver K « ser oder Berra eingehend der Preußischen Seegrenze 1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Stück 1 Centner 1 Centner 1 Centner gr. Sgr. Thlr. /(. Gr.) Thtr 4###n fl. Für Tara wird vergütet vom Centner Brutto-Gewicht: Pfund. 45 50 (8) 1780 30 30 17830— ½ (Eih ½ (/15) 13 in Alslen. 6 in Ballen. 16 in Klßen. 16 in Fässern u. Kisten.