o2. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 20.April 1857. Inhalt. Königliche Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Verfügung in Betreff der bei Herstellung, Aufstellung und dem Gebrauch von Dampfkesseln zu beobachtenden Sicherheits-Maßregeln. (Mit 2 Tabellen.) — Ver- fügung, betreffend die Handhabung der Jagdpolizei durch Privatforstschutzdiener. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern. Des Ministeriums des Innern. à) Verfügung in Betreff der bei Herstellung, Aufstellung und dem Gebrauch von Dampfiesseln zu beobachtenden Sicherheitsmaßregeln. (Mit 2 Tabellen.) In Erwägung, daß die seit dem Erscheinen ver Ministerialverfügung vom 18. Februar 1853, betreffend die zur Verhütung der aus dem Gebrauche von Dampfkesseln entspringen- den Gefahren dienenden Maßregeln, gemachten Erfahrungen die Revision dieser Verfügung als ein Bedürfniß erkennen lassen, werden an deren Stelle mit höchster Genebmigung vom 9.l April d. J. und mit dem Beirath von Sachverständigen folgende Bestimmungen zur Nachachtung bekannt gemacht.