Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Inhalt. Königliche Dekrete. Keine. V er fügungen der Departements. Verfügung binsichtlich der Anwendung der K. Verordnung vom 17. Juni 1822, betreffend die Diäten und Reisekosten der Civilstaatsdiener auf die Diäten der Generalsuperintendenten und des Feldprobsts. — Verfügung, betreffend die Entschädigung der Schul- meister und der unständigen Lehrer für das Anwohnen bei den Schulconferenzen. — Bekanntmachung, betreffend die Gründung einer weiteren Präbende für unterstützungobedürftige Fräulein vom ritterschaft- lichen Adel. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht über die Ge- meinde Heuchlingen, Oberamts Aalen. — Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Uebergangs- station für den Verkehr mit controlepflichtigen Gegenständen von Wimsheim nach Friolzhelm, beide im Cameralamtsbezirke Leonberg. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. A) Der Departements des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. aà . . Verfügung hinsichtlich der Anwendung der Königl. Verordnung vom 17. Juni 1822, betreffend die Diäten und Reisekosten der Civilstaatsdiener auf die Diäten der Generalsuperintendenten und des Feldprobstes. In der Absicht, die Diätenbezüge der evangelischen Generalsuperintendenten und des deldprobsio mit den für die Civilstaatsdiener bestehenden Normen, nach welchen zufolge der