107 i Für Gewichtsmengen über 12 Unzen sind starke Gläser entweder von der gewöhn- ichen Bouteillenform over sogenannte Pfundgläser zu verwenden. Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sie verlangt werden, werden um die Hälfte böher berechnet. Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an öffentliche Anstalten eder für Epidemieen Gläser oder Töpfe gereinigt zurückgegeben werden, so sind an dem Betrag der Rechnung abzuziehen: für grüne Gläser bis zu 8 Unen kr. über 8, „ 12 „ Si kr. „ 12 „ „ 24 „ 6éE66( kr. für tbönerne Töpfe bis zu 2 Unzen. kr. über 2 „ „ 8 „ . .. .. 2kr. 8 24.,... käkrn. b) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzneimittel. (Mit einer Beilage.) #1# In Folge der neuestens vollzogenen Revision der bestehenden Taxe der thierärztlichen neimittel wird verfügt: . 1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächst- künftigen Tarc-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der Taxe vom 26. August 1848. 3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1858 in Wirksamkeit. Stuttgart den 15. December 1857. Geßler. Beilage Medleinal-Gewicht. 1 Prund. 1 Unze. Drachme. — A fl. kr. si. kr. n. kr. 4 Cohol germanicus 3303333. 200|— 2 — 0P lucida buil. — — 4 — almen crudum venale bll. 13 Uns. jj. 3 — Jm33mum Copaine............. — U112.j.8 — Dsoxlasklslm acrc.............. — —18— 3 es Chamomillac vulg. intrgger. 2— 3 — U. Sa hunn !45 ale . 38 — — ambuci integr. et Ronis. — — erba Menthae pip. fneegr. ........... — — 4 — — — couc. et pulj.. .... — — 5 —