2 N3. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 26. Februar 1861. Inhalt. Könlgliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der zur Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse erlassenen Königlichen Verordnung vom 7. Januar 1856. — Königliche Verordnung, be- treffend die Aufhebung der Durchgangsabgaben und der ihre Stelle vertretenden Ausfuhrzölle. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Ermäßigung der Rheinschifffahrts- abgaben. — Verfügung, betreffend die Extrapost= und Estafetten-Taxe pro 1856 ¼/67. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A.) Königliche Verordnung, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der zur Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse erlassenen Königlichen Verordnung vom 7. Januar 1856. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir baben Uns veranlaßt gefunden, Unsere Verordnung vom 7. Januar 1856, betreffend die Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Verhinde- rung des Mißbrauchs der Presse, in einigen Beziehungen einer Aenderung zu unterwerfen und verordnen und verfügen nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths wie folgt: