Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 23. März 18660 Inhalt. Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Nekrutenaushebung für die Jahre 1861, 1862 und 1863 und einige weitere Bestimmungen über die Kriegsdienstpflickt. — Gesetz, betreffend einige Be- stimmungen über die Stellvertretung im Kriegsdienste. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ab inderung der Instruction zu Voll- ziehung des Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienste. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gesetz, betreffend die Rekrutenaushebung für die Jahre 1861, 1862 und 1863 und einige weitere Bestimmungen über die Kriegsdienstpflicht. Wilhelm, oon Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: Artikel 1. In den Jahren 1861, 1862 und 1863 ist aus den entsprechenden Altersklassen von 1840, 1841 und 1842 je die Zahl von viertausend sechshundert Rekruten