. Negierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 30. April 1861. Inhalt. Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Erhöhung der Pensionen der Hinterbliebenen von Leb- rern der Kategorie des Art. 16 des Gesetzes vom 6. Juli 1842. — Königliche Verordnung, betref- fend die Aufhebung des Eingangszolls auf rohes Zinn. Verfügungen der Departements. Bekannitmachung, betreffend die Waarencontrole im Bin- nenlande. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 40 Geset, betreffend die Erhöhung der Pensionen der Hinterbliebenen von Lehrern der Kategorie des Art. 16 des Gesetzes vom 6. Juli 1842. Wilheln, oon Gottes Gnaden König von Württemberg. In der Absicht, die Pensionsverhältnisse der Hinterbliebenen von Lebrern der Kategorie des Art. 16 des Gesetzes vom 6. Juli 1842 den bestehenden Bedürfnissen anzupassen, verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Gebeimen-Ratbs und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: