G6. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Freitag den 31. Mai 1861. Inhalt. Königliche Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Befkanntmachung, die bestehenden Zollstellen betreffend. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Finanz-Departements. Des Finanz-Ministeriums. Bekanntmachung, die bestehenden Zollstellen betreffend. Nachdem seit der letzten Bekanntmachung der in den Staaten des Zollvereins be- stehenden Zollämter, auf welche Waaren mit Begleitschein abgefertigt werden können (Reg. Blatt von 1855, S. 6 ff.), manchfache Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen ver einzelnen Aemter eingetreten sind und deßhalb die Aufstellung eines neuen Verzeichnisses jener Zollstellen von Seiten der Vereinsregierungen für nothwendig erachtet 1