40 worden ist, so wird solches, unter gleichzeitiger Hervorhebung der zur Abfertigung der Eisenbahngüter unter erleichterten Controlen befugten Aemter, in Gemäßheit des §. 108 der Zollordnung, bienach zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 14. Mai 1861. · Für den Minister: Direktor Honoldod.