9. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 29. Juni 1861. Inhalt. Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Stände- versammlung. Verfügungen der Departemente. Bekanntmachung, die Erweilerung der Competenz des Ne- benzollamts I. zu Gmünd betreffend. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt ver vertagten Ständeversammlung. Wilhelm, oon Gottes Gnaden König von Württemberg. Da Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, den Wiederzusammentritt der vertagten Stände auf Dienstag den 2. Juli l. J. festzusetzen geruht haben, so befehlen Wir, daß sich die Mitglieder beider Kammern an