165 X 10. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 6. Juli 1861. Inhalt. Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Bewilligung einer Steuervergütung für aus- geführten Rübenzucker, die Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Nüben, sowie die Verzollung des aueländischen Zuckers und Syrups. Verfügungen der Derartements. Verfügung, betreifend die Vergütung der Steuer für aus- gefübrten Rübenzucker, die Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und die Verzollung des augländischen Zuckers und Syrups. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Bewilligung einer Steuervergütng für ausgeführten Rübenzucker, die Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben, sowie die Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrups. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem zwischen den Regierungen der im deutschen Zollvereine verbundenen Staa- ten unterm 25. April 1861 eine Uebereinkunft wegen Vergütung der Steuer für aus- geführten Rübenzucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrups abgeschlossen worden ist, so wollen Wir diese von