211 17. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 15. Dezember 1861. Inhalt. Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. Unmittelbare Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. Wilhelm, ovon Gottes Gnaden König von Württemberg. Da der Termin, für welchen nach dem Gesetze vom 5. November 1861 die für die Finanzperiode 185/61 verwilligten Steuern fortzuerheben sind, am 15. d. M. abläuft, vdie Verabschiedung des neuen Finanggesetzes aber noch nicht zu Stande gekommen ist, so verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter