212 Zustimmung Unserer getreuen Stände, daß der Zeitraum der provisorischen Steuer- Erhebung bis zum 15. Januar 1862 verlängert seyn soll. Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 14. Dezember 1861. Wilhelm. Der provisorische Chef des Departements der Finanzen: Sigel. Auf Befehl des Königs, der Chef des Geheimen-Cabinets: Maueler. % e MI## Gedruckt bei G. Hasselbrinke.