1. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 17. Januar 1865. Inhal t. Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Anwendung elner Retorsivmaß- regel gegen den Kanton Appenzell außer Rhoden, in Beziehung auf Conkurssachen. — Bekanntmachung, betreffend den württembergischen Schullehrerunterstützungsverein. — — J. Unmittelbare Königliche Dekrete. Gesetz, belreffend die Forkerhebung der Steuern. Karl von Gottes Gnaden König von Wöürttemberg. Da der Termin, für welchen nach dem Gesetze vom 1. August 1864 die für die Finanzperiode 186 /64 verwilligten Steuern fortzuerheben sind, am 31. December d. J. abläuft, die Verabschiedung des neuen Finanzgesetzes aber bis dahin nicht zu Stande kom- men wird, so verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Gebeimen-Ratbs