3 :B) Des Departements des Innern. Des Ministeriums des Innern. n.5 4 Bekanntmachung, betreffend den württembergischen Schulleh stützung Nachdem der württembergische Schullehrerunterstützungsverein, welchem durch Höchste Entschließung vom 3. Juni 1846 (Reg.Blatt S. 284) die Rechte einer juristischen Person verliehen worden find, seinen rechtlichen Wohnsitz mit Genehmigung der K. Staatsregierung von GEwhlingen nach Stuttgart verlegt hat, so wird dieses hiermit zu offentlicher Kenntniß gebracht. « — Stuttgart den 12. Januar 1865. Geßler. #####-#us#sse Gedruckt bei G. Hasselbrinke.